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Gesundheitswesen / Healthcare: Telemedizin

Für die Telemedizin wurde durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2562) einerseits eine Grundlage geschaffen, dass niedergelassene Ärzte eine außerbudgetäre Vergütung erhalten können, andererseits wurden bislang bestehende Grenzen im Heilmittelwerbegesetz gelockert. Es handelt sich jedoch weiter um einen juristisch sensiblen Bereich für den Arzt, u.a. mit Blick auf Haftungsgefahren und den fachlich anerkannten Standard. Wir bieten Ärzten eine Beratung, um juristische Fallstricke zu vermeiden.


HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Gesundheitswesen / Healthcare

RA Thomas Hofknecht, LL.M.

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Referatsleitung:
Verkehrsrecht/Unfallregulierung
Führerschein/Bußgeldsachen
Versicherungsrecht
Medizinrecht
Sozialrecht


Rechtsanwalt Thomas Hofknecht, LL.M., Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht

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