Das Schuldrechtsreformgesetz hat das Recht der Gewährleistung, des Verzuges und der Verjährung erheblich verändert. In Verträgen und AGBs, die vor der Reform erstellt wurden, lauern bei Weiterverwendung juristische Risiken.
Eines unserer Tätigkeitsgebiete ist die Ausarbeitung, Prüfung und Anpassung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen für Einkauf, Vertrieb, Verkauf, Verarbeitung, Vermietung und andere Tätigkeitsfelder bis hin zu Lizenz-, Franchise-, Unternehmenspacht- und Unternehmenskaufverträgen – angepasst an die speziellen Bedürfnisse jedes einzelnen Mandanten. Ständig werten wir die immer unübersichtlicher werdende Rechtsprechung zur Zulässigkeit bestimmter Vertragsklauseln aus. So können wir auf Wunsch auch die Anpassung von Verträgen und AGBs an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung anbieten.
Mit Ihnen gemeinsam klären wir in einem persönlichen oder telefonischen Erstgespräch Ihr Anliegen. Darin erörtern wir den Sachverhalt und prüfen, wie wir für Sie tätig werden können. Sie können jederzeit einen Termin vereinbaren, um mit einem unserer spezialisierten Fachanwälte für Vertragsrecht Ihr Anliegen schnell klären zu können.