Der Absicherung von Sach- und Personenschäden kommt im modernen Wirtschaftsleben eine große Bedeutung zu. In Deutschland werden etwa 100 Millionen (!) Versicherungsverträge unterhalten. Wir beraten Versicherte, Geschädigte und Versicherungsgesellschaften in allen Fragen des Versicherungsvertragsrechts durch Fachanwälte.
Im Schadensfall ist die Regulierung berechtigter Ansprüche wichtig. Umgekehrt kann sich kein Versicherungsunternehmen angesichts knapp kalkulierter Versicherungsbeiträge die Regulierung unberechtigter Ansprüche leisten. Wir sind auf allen Gebieten des Versicherungsrechts und im Beitragsinkasso von Versicherungsgesellschaften tätig.
Wir lehnen es ab, schlechte Vergleiche zu schließen, nur um dem Gericht Arbeit zu sparen.
Die Versicherungsbedingungen (das Kleingedruckte sogenannte „AVB“ ) sind die Grundlage der Beratung. Hieraus ergeben sich die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und des Versicherers. Alle Klauseln sind dabei nach der Rechtsprechung aus der Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers auszulegen. Die Rechtsprechung legt hier strenge Regeln an, womit es die „klaren“ Fälle oftmals nicht gibt. Jüngst hat beispielsweise der Bundesgerichtshof die sogenannte „Schreibtischklausel“ in Verträgen der Berufsunfähigkeit für unwirksam erklärt, was in tausenden Fällen gravierende Auswirkungen haben wird.
Die Rechtsprechung ist hier im ständigen Fluss. Oftmals bietet es sich aus der Sicht der Versicherung an, solcherlei Fälle mit großzügigen Entschädigungen an den Versicherungsnehmer zu verhindern, während es sich für Versicherungsnehmer lohnt, den Fall kompetent überprüfen zu lassen.
Im Streitfall beraten wir Versicherte, Geschädigte und Versicherungsgesellschaften in allen Fragen des Versicherungsvertragsrechts und des Arzthaftpflichtrechts. Hierzu gehört der Bereich des Haftpflichtversicherungsrechts, des Kraftfahrtversicherungsrechts und des Transportversicherungsrechts. Auch auf den sonstigen Gebieten des Sach- und Personenversicherungsrechts sind wir tätig.
Sofern wir nicht von Versicherten und Geschädigten bei der Durchsetzung berechtigte Ansprüche mandatiert sind, vertreten wir auch Versicherungsgesellschaften bei der Abwehr unberechtigter oder überhöhter Ansprüche vor Gericht.
Gerne helfen wir Ihnen, Ihr Anliegen zu klären. In einem persönlichen Erstgespräch oder Telefonat erörtern wir den Sachverhalt und vereinbaren bei Bedarf die weitere Zusammenarbeit. Bitte haben Sie Verständnis, dass für eine solche Erstberatung Kosten entstehen. Gerne können Sie jetzt einen Termin für eine Erstberatung mit unserem spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht vereinbaren.