Unfälle treffen jeden unerwartet. Meist lassen Ratschläge von Seiten der ersatzpflichtigen Versicherung des Schädigers nicht lange auf sich warten. Der Geschädigte ist jedoch nach einhelliger Rechtsprechung, auch bei Mitverschulden, berechtigt, auf Kosten des Schädigers bzw. dessen Versicherung einen unabhängigen Anwalt zu beauftragen.
Die Dr. Jockisch Rechtsanwalts-GmbH übernimmt kostenfrei die komplette außergerichtliche Unfallregulierung von Fahrzeugschäden und Personschäden, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten, die Durchsetzung von Verdienstausfall- und Schmerzensgeldansprüchen sowie Rentenansprüchen wegen Verletzungsfolgen. Wir beraten über Mitverschuldensquoten und vertreten Geschädigte bei unvollständiger Regulierung vor Gericht.
Wir legen Wert auf schnelle, unkomplizierte und nachdrückliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir halten die pauschalen Kürzungen vieler Versicherungen für nicht akzeptabel und lehnen es ab, einen schlechten Vergleich zu schließen, nur damit für Anwalt und Versicherung wenig Aufwand entsteht.
Die komplette Abwicklung ist für Geschädigte kostenfrei, da die Versicherer von Gesetzes wegen zur Übernahme verpflichtet sind. Wir setzen dies für Sie durch.
Die Dr. Jockisch Rechtsanwalts-GmbH holt das bestmögliche Ergebnis für Sie heraus.
Geschädigte sind nicht in der Lage, die Vielzahl an möglichen Schadenpositionen restlos zu erkennen. Man kennt allgemeinhin das Schmerzensgeld. Aber wussten Sie, dass man regelmäßig in gleicher Höhe auch Anspruch auf einen Haushaltsschaden hat? Wir sorgen dafür, dass auch entlegene Forderungen für Sie geltend gemacht werden, auf die Sie von Gesetzes wegen einen Anspruch haben.
Oftmals regulieren die Versicherungen zögerlich, um den Geschädigten die Nerven zu rauben. Im Falle eines Unfalls ist aber schnelles Handeln geboten. Der Schaden muss repariert werden; das Mietwagenunternehmen möchten seine Kosten bezahlt bekommen. Bei uns erhalten Sie sofort einen Termin auch telefonisch. Wir können Unfälle durch Fachanwälte für Verkehrsrecht abwickeln, wodurch Sie immer kompetente und erfahrene Ansprechpartner haben. Im Sachschaden können wir anerkannte Sachverständige empfehlen, deren Schätzung auch vor Gericht Bestand hat.
Wenn wir nicht vom Geschädigten mandatiert sind, vertreten wir Versicherungsgesellschaften und Unfallbeteiligte bei der Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche.