Verkehrsrecht und Unfallregulierung: Versicherungsrecht im Straßenverkehr
Die Dr. Jockisch-Rechtsanwalts GmbH verfügt auch über ein Fachreferat auf dem Gebiet des Versicherungsrechts, dem gerade bei Verkehrsunfällen im Straßenverkehr eine große Bedeutung zukommt.
Es gilt bei kaskoversicherten Mandanten das sogenannte Quotenvorrecht. Auch bei hohem Mitverschulden kann mit diesem Rechtsgrundsatz das Entfallen der Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung erreicht werden.
Wir sind ebenfalls kompetent in der Abwicklung mit der eigenen Kasko- oder Teilkaskoversicherung. Wir kennen die Feinheiten der unüberschaubaren Bedingungswerke und können hier zutreffend argumentieren. Unklarheiten in den Versicherungsbedingungen gehen hier nach der Rechtsprechung immer zu Lasten des Versicherers.
Wir vertreten Sie insbesondere in Regressverfahren wegen Alkohol. Unbekannt ist die Tatsache, dass ein Regress bei einem Unfall der Haftpflichtversicherung nur stattfinden kann, wenn auch der Versicherungsnehmer das Fahrzeug fährt. Fährt aber beispielsweise Ihr Sohn oder Ihre Tochter, sind Regresse unzulässig. Es gilt das sogenannte Angehörigenprivileg. Ihre Versicherung hilft Ihnen hier nicht, sondern regressiert oftmals zu Unrecht. Dasselbe Prinzip gilt bei der Kaskoversicherung.
Insgesamt gilt: Das Versicherungsrecht im Verkehrsrecht umfasst das Verhältnis zu eigenen Versicherungen. Hier prüfen wir:
- Fragen zum Vertragsschluss
- eine vorläufigen Deckungszusage
- die Ausübung eines Widerspruchsrechts
- mögliche oder behauptete Gefahrerhöhungen
- bestehende Risikoausschlüsse
- die Zurechnung des Verhaltens Dritter
- Obliegenheiten vor und nach dem Versicherungsfall
- eingewandte grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Wir erheben notwendige Deckungsklagen, beschäftigen uns mit Beweisgrundsätzen, ermitteln Ausschlussfristen und Verjährung und vertreten, wie vorstehend dargestellt, bei Regress des Kaskoversicherers oder Regress des Haftpflichtversicherers. Unsere Tätigkeit bei versicherungsrechtlichen Problemstellungen im Verkehrsrecht erfasst die Rechtsschutzversicherung, die Unfallversicherung und die Personenversicherung.
Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Verkehrsrecht und Unfallregulierung umfassen im Einzelnen:
- Fahrzeugschadensregulierung
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall
- Sachverständigenkosten
- Personenschadensregulierung
- Schmerzensgeldansprüche
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschadensregulierung
- Rentenansprüche wegen Verletzungsfolgen
- Mitverschuldensquoten
- Außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung
- Ordnungswidrigkeitssachen
- Verkehrsstrafrecht
- Autokauf und Kfz-Leasing
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HINWEIS: Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!
Referatsleiter Verkehrsrecht und Unfallregulierung
Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Referatsleitung:
Verkehrsrecht/Unfallregulierung
Führerschein/Bußgeldsachen
Versicherungsrecht
Medizinrecht
Sozialrecht