Verkehrsrecht und Unfallregulierung: Außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung
Im Rahmen der außergerichtlichen Regulierung kommt es auf die konsequente Geltendmachung der regulierungsfähigen Schadenspositionen einschließlich der Beibringung der erforderlichen Nachweise an. Vorgerichtlich erledigen wir alle anfallende Arbeit für Sie, quasi den „Papierkram“.
Wir holen Atteste bei den behandelnden Ärzten ein, kümmern uns um die polizeiliche Akte und korrespondieren mit Werkstätten, Abschleppunternehmen und Sachverständigen. Ihre Ansprüche werden mit Hilfe der Unterlagen gegenüber der Gegenseite geltend gemacht.
Werden die Ansprüche nicht innerhalb der zu setzenden Fristen reguliert hilft meist nur die gerichtliche Geltendmachung. Wir setzen Ihre Ansprüche vor allen deutschen Gerichten durch. Hier sind im Verkehrsrecht folgende Punkte maßgeblich:
- Gerichtliche Zuständigkeit
- Vorgreiflichkeit von Strafverfahren
- Sachbefugnis und Prozessführungsbefugnis
- Stellung der Klageanträge
- Darstellung eines Feststellungsinteresses
- Beweislast
- Anscheinsbeweis, Entlastungsbeweis, Sachverständigenbeweis, Zeugenbeweis
- Beifahrerrechtsprechung
Wir füllen auch lästige Fragebögen der Sozialversicherungsträger aus und kümmern uns um die Abwicklung mit dem Arbeitgeber, der eigenen Haftpflichtversicherung und einer ggf. bestehenden Rechtsschutzversicherung.
Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Verkehrsrecht und Unfallregulierung umfassen im Einzelnen:
- Fahrzeugschadensregulierung
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall
- Sachverständigenkosten
- Personenschadensregulierung
- Schmerzensgeldansprüche
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschadensregulierung
- Rentenansprüche wegen Verletzungsfolgen
- Mitverschuldensquoten
- Versicherungsrecht im Straßenverkehr
- Ordnungswidrigkeitssachen
- Verkehrsstrafrecht
- Autokauf und Kfz-Leasing
- zurück zur Hauptseite Verkehrsrecht und Unfallregulierung
HINWEIS: Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!
Referatsleiter Verkehrsrecht und Unfallregulierung
Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Referatsleitung:
Verkehrsrecht/Unfallregulierung
Führerschein/Bußgeldsachen
Versicherungsrecht
Medizinrecht
Sozialrecht