Verkehrsrecht und Unfallregulierung: Sachverständigenkosten
Die Sachverständigenkosten können ab einen Schadenumfang von 750,- € gegenüber der gegnerischen Versicherung durchgesetzt werden. Darunter ist in der Regel in Kostenvoranschlag ausreichend. Sachverständige berechnen ihr Honorar nach der sogenannten BVSK-Tabelle. Dies wird von der einhelligen Rechtsprechung gebilligt. Kürzungen in diesem Bereich sind in aller Regel unberechtigt und sollten auch nicht hingenommen werden.
Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Verkehrsrecht und Unfallregulierung umfassen im Einzelnen:
- Fahrzeugschadensregulierung
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall
- Personenschadensregulierung
- Schmerzensgeldansprüche
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschadensregulierung
- Rentenansprüche wegen Verletzungsfolgen
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- Außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung
- Versicherungsrecht im Straßenverkehr
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- Verkehrsstrafrecht
- Autokauf und Kfz-Leasing
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HINWEIS: Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!
Referatsleiter Verkehrsrecht und Unfallregulierung
Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Referatsleitung:
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