Offene Rechnungen? Wir kümmern uns um Ihre Außenstände.
DR. JOCKISCH FORDERUNGSMANAGEMENT Leistungen für Sie:
- Anwaltliche Zahlungsaufforderung
- Anwaltliche Mahnverfahrensandrohung
- Bonitätscheck
- Telefonische Zahlungsaufforderung
Ab festgelegter Forderungshöhe und bei positiver Bonitätsauskunft
- Gerichtlicher Mahnbescheid
- Gerichtlicher Vollstreckungsbescheid
- Gerichtsvollzieherauftrag Pfändung und Abgabe der Vermögensauskunft
- ggf. Antrag auf gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss
Bei Forderungen der Schuldnerseite gegenüber Dritten
- Vorläufiges Zahlungsverbot
- Gehalts-, Konto-, Forderungspfändung mit gerichtlichem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Inklusivleistungen
- Rechnungsdatenübernahme
- Zahlungsverbuchung
- Zahlungsüberwachung
- E-Aktenzugang, Kundenbonitätscheck
Beispielsgebührentabelle:
Rechnungs- betrag | Zahlung auf 1. Aufforderung 0,5 Gebühr | Zahlung auf 2. Aufforderung Zusatzgebühr 0,4 |
50 € | 15 € | 12 € |
500 € | 24,50 € | 19,60 € |
2.000 € | 83 € | 66,40 € |
5.000 € | 167 € | 133,60 € |
*Gebühr jeweils zzgl. MWSt.
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Händler, Gewerbetreibende, Selbständige oder Freiberufler, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ausgeschlossen sind Verbraucher i.S.d. § 13 BGB.
Kosten
DR. JOCKISCH FORDERUNGSMANAGEMENT berechnet Kosten nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Diese gesetzlichen Gebühren betragen bei außergerichtlichen Inkassodienstleistungen, wenn es sich um eine unbestrittene Forderung handelt, lediglich :
- 0,5 Gebühr bei Schuldnerzahlung auf die erste anwaltliche Zahlungsaufforderung,
- 0,9 Gebühr bei Schuldnerzahlung auf die zweite anwaltliche Zahlungsaufforderung,
jeweils berechnet aus dem Gegenstandswert der Rechnung zzgl. Auslagenpauschale und MWSt. (Weitere Gebühren entstehen erst bei weiterer Tätigkeit, wie Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieherauftrag, Teilzahlungsvergleich etc.)
Sofern Zahlungen vom Schuldner realisiert werden, hat dieser bei Zahlungsverzug auch die Gebühren und Auslagen zu tragen (mit Ausnahme der MWSt bei vorsteuerabzugsberechtigten Gläubigern). Lediglich wenn keine Schuldnerzahlungen in Höhe der Gebühren und Auslagen eingehen, fallen die Gebühren und Auslagen dem Gläubiger als Auftraggeber der Inkassoleistung zur Last.