Unter dem Begriff des Gewerblichen Rechtsschutzes versteht man in Deutschland die Rechtsgebiete der gewerblichen Schutzrechte (Marken, Patente, Designs) sowie das Lauterkeitsrecht (auch Wettbewerbsrecht).
Wir beraten Sie von der Anmeldung bis hin zum gerichtlich durchzusetzenden Schutz Ihrer gewerblichen Schutzrechte oder bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Im Wettbewerbsrecht beraten wir bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen und rechtssicherer Vertragstexte, gehen gegen unlautere Mitbewerber vor und verteidigen gegen missbräuchliche Abmahnungen.
Mit Ihnen zusammen klären wir in einem Erstgespräch Ihr Anliegen. Darin erörtern wir Ihre Wünsche und Forderungen und prüfen, wie wir für Sie tätig werden können. Sie können jederzeit einen Termin vereinbaren, um mit einem unserer Fachanwälte Ihr Anliegen schnell klären zu können.