Bezüge zum Urheberrecht und Kartellrecht

Gewerblicher Rechtsschutz: Bezüge Urheberrecht zum Kartellrecht

Bezüge Urheberrecht zum Kartellrecht

Das Urheberrecht entsteht per Gesetz ohne dass es einer Eintragung in ein Register bedarf. Hier kommt es im Bereich Urheberrecht und Kartellrecht häufig zu Überschneidungen mit gewerblichen Schutzrechten. So kann ein eingetragenes Design oder eine Marke mit einem Werk der bildenden Kunst kollidieren. Software und Datenbanken genießen urheberrechtlichen Schutz, das Interesse des Urhebers ist jedoch dem Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts vergleichbar.


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Gewerblicher Rechtsschutz umfassen im Einzelnen:

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Referatsleiter Gewerblicher Rechtsschutz

RA Martin Bertelshofer

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Referatsleitung:
Handels- und Gesellschaftsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz (Marken, Patente, Wettbewerbsrecht)
Urheber- und Medienrecht, IT-Recht
Bank- und Kapitalanlagerecht
Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Miet-, Wohnungseigentums- und Immobilienrecht


Rechtsanwalt Martin Bertelshofer, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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