Markenrecht

Gewerblicher Rechtsschutz: Arbeitnehmererfindungsrecht

Macht ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses eine Erfindung, so hat grundsätzlich der Arbeitgeber die Rechte an der Erfindung. Der Arbeitnehmer hat lediglich einen Anspruch auf eine Vergütung.

Fragen werfen im Arbeitnehmererfindungsrecht immer wieder die Anforderungen an die Meldung von Erfindungen durch den Arbeitnehmer auf. Zum Streit kommen kann es dabei auch um die Frage, ob eine Diensterfindung oder eine freie Erfindung vorliegt. Regelmäßiges Streitthema ist in der Regel die Höhe des Vergütungsanspruchs des Arbeitnehmers.


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Gewerblicher Rechtsschutz umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Gewerblicher Rechtsschutz

RA Martin Bertelshofer

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Referatsleitung:
Handels- und Gesellschaftsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz (Marken, Patente, Wettbewerbsrecht)
Urheber- und Medienrecht, IT-Recht
Bank- und Kapitalanlagerecht
Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Miet-, Wohnungseigentums- und Immobilienrecht


Rechtsanwalt Martin Bertelshofer, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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