Firma, Geschäftsbezeichnung, Domain, Produktkennzeichnung

Gewerblicher Rechtsschutz: Firma, Geschäftsbezeichnung, Domain, Produktkennzeichnung

Die Firma ist der Name des Kaufmanns, vgl. § 17 HGB. Die eingetragene Firma gewährt nur einen regional begrenzten Schutz. Doch sie kann auch in Konflikt mit anderen – gleichen oder ähnlichen – Bezeichnungen geraten. Ein besonderer Schutz kann auch durch Nutzung einer Geschäftsbezeichnung oder Produktkennzeichnung (Unternehmenskennzeichen und Werktitel) begründet werden. Mangels entsprechender Eintragung in einem Register kommt es hier regelmäßig zu Kollisionen mit Mitbewerbern.


Die Problematiken finden sich vergleichbar bei den Domains, den „Grundstücken des Internets“. Griffige Domains sind nur in beschränkter Zahl verfügbar. Es streiten Unternehmen über Domains des jeweiligen Geschäftszweigs. Daneben können Namensrechte Dritter eine Rolle spielen.


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Gewerblicher Rechtsschutz umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Gewerblicher Rechtsschutz

RA Martin Bertelshofer

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Referatsleitung:
Handels- und Gesellschaftsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz (Marken, Patente, Wettbewerbsrecht)
Urheber- und Medienrecht, IT-Recht
Bank- und Kapitalanlagerecht
Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Miet-, Wohnungseigentums- und Immobilienrecht


Rechtsanwalt Martin Bertelshofer, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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