Die zunehmenden gesetzgeberischen Aktivitäten im Arbeitsrecht und die schwierige Typik der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung haben die Risiken bei Personalentscheidungen für Unternehmen und Arbeitnehmer erhöht.
Wir beraten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Freiberufler bei Gestaltung, Abschluss und Kündigung von Anstellungsverträgen. Wir verhandeln Aufhebungsverträge und vertreten unsere Mandanten in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen. Bei Betriebsübernahmen, Rationalisierungen oder Betriebsschließungen entwerfen und verhandeln wir die Vereinbarungen mit Betriebsräten (z. B. Sozialplan) sowie der Arbeitsverwaltung (z. B. Massenentlassungen). Wir erarbeiten Konzepte in den Bereichen des Betriebsverfassungs-, Mitbestimmungs- und Tarifvertragsrechts sowie der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere bei Umstrukturierung.
Gerne beraten wir Sie in einem Erstgespräch individuell, wie wir Sie unterstützen können und wie eine Zusammenarbeit aussehen kann. Bitte beachten Sie, dass für eine solche Erstberatung Kosten entstehen. Gerne können Sie jetzt einen Termin für eine Erstberatung (persönlich oder telefonisch) vereinbaren.