In einer Zeit ständig steigender Zahlen von Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen ist die Realisierung von Außenständen und Vermeidung von Forderungsausfällen zum Erfolgsfaktor für gesunde Unternehmen geworden.
Unser Leistungspaket umfasst die anwaltliche Zahlungsaufforderung, Auskünfte aus dem Schuldnerregister, dem Gewerberegister und dem Handelsregister, gerichtliches Mahnbescheidsverfahren, Gerichtsvollzieheraufträge zur Zwangsvollstreckung und Abnahme der eidesstattlichen Versicherung. Erforderlichenfalls veranlassen wir Lohn-, Konto- und Forderungspfändungen, Vollstreckungs- und Verhaftungsaufträge, die Eintragung von Zwangshypotheken und stellen Zwangsversteigerungsanträge.
Zur ratenweisen Realisierung von Forderungen schließen wir Teilzahlungsvergleiche ab. Wir beraten bei der Gestaltung der Rechnungs- und Mahnformulare sowie des Forderungsmanagements.
Ihre Forderungen und Anliegen klären wir mit Ihnen in einem Erstgespräch. Dabei erörtern wir den Sachverhalt und vereinbaren bei Bedarf die weitere Zusammenarbeit. Da wir Sie in diesem Gespräch auch rechtlich beraten und Ihre Chancen ausloten, ist ein solches Erstgespräch kostenpflichtig. In manchen Fällen lassen sich Ihre Fragen schon in dieser Erstberatung abschließend klären.
Gerne können Sie einen Termin vereinbaren mit einem unserer spezialisierten Fachanwälte für Inkasso und Zwangsvollstreckung, um Ihr Anliegen persönlich oder telefonisch zu besprechen.