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Rechtsnews Forderungsmanagement: Neues Zwangsvollstreckungsrecht gilt ab 01.01.2013

| Jockisch | Inkasso

Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung ändert die Struktur des Vollstreckungsverfahrens der Zivilprozeßordnung (ZPO) grundlegend.

Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung ändert die Struktur des Vollstreckungsverfahrens der Zivilprozeßordnung (ZPO) grundlegend.

Mit Wirkung zum 01.01.2013 wurden die gesetzlichen Vorschriften der ZPO zur Zwangsvollstreckung weitgehend verändert. Durch frühere Informationsgewinnung über die Schuldnerseite und die Nutzung moderner Informationstechnologien kann die Zwangsvollstreckung nunmehr angepasst an die heutigen Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse erfolgen. Die neuen Maßnahmen reichen von der Abfrage des neuen elektronischen Schuldnerverzeichnisses  bei den neu eingerichteten zentralen Vollstreckungsgerichten bis hin zur "Drittauskunft" bei den Trägern der Rentenversicherung zur Ermittlung des aktuellen Arbeitgebers der Schuldnerseite. Auch die Abfrage von Konten und Depots der Schuldnerseite über das Bundeszentralamt für Steuern und die Ermittlung von Fahrzeugen und Halterdaten beim Kraftfahrtbundesamt kann durch juristisch richtige Antragstellung erreicht werden.

Bei DR. JOCKISCH FORDERUNGSMANAGEMENT* sind bereits alle derzeit neuen gesetzlichen Möglichkeiten erfasst und in das Inkasso- und Zwangsvollstreckungsverfahren eingearbeitet. So werden für alle Auftraggeber von DR. JOCKISCH FORDERUNGSMANAGEMENT* bereits seit dem Stichtag 01.01.2013 die erforderlichen neuen Anträge gestellt. Hierdurch ist der zielgerichtete Vollstreckungszugriff insbesondere entsprechend § 802a ff. ZPO für die Mandanten von DR. JOCKISCH FORDERUNGSMANAGEMENT* sichergestellt. 

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