Erstberatung

Erstberatung für Verbraucher

Fragen Sie uns, wir geben Ihnen eine erste Einschätzung – Damit Sie vorab wissen, wie Sie rechtlich stehen!

Die Frage der Anwaltskosten ist aus Sicht des Mandanten oft nicht einschätzbar und führt dazu, die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe aus Unbehagen über die Kostenfrage solange wie möglich hinauszuzögern.

Oft hilft jedoch schon eine kurze Erstberatung mit einem Rechtsanwalt, um die Rechtssicherheit in einem konkreten Fall deutlich zu verbessern. Eine erste anwaltliche Einschätzung der Erfolgsaussichten kann die Entscheidung über die richtige Vorgehensweise in einem Streitfall erleichtern.

Für die Erstberatung (Beratung in einem ersten Besprechungstermin oder Telefonat einschließlich der Sichtung von eingereichten Unterlagen mit insgesamt bis zu 50 Minuten Dauer) beträgt für Verbraucher die Vergütung 249,90 € inklusive MWSt.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine Erstberatung mit einem unserer spezialisierten Fachanwälte.

Im Rahmen dieser Erstberatung erhalten unsere Mandanten - wenn gewünscht - auch eine unverbindliche Kostenrisikoberechnung unter Einbeziehung aller maßgeblichen Faktoren wie Erfolgsaussichten, Streitwert, voraussichtlich anfallende Anwaltsgebühren (hier können sich aufgrund der Fallbearbeitung weitere zunächst nicht ersichtliche Gebührentatbestände, wie beispielsweise Kosten eines Vergleichs, einer Rechtsmittelinstanz u.a. ergeben) und eventuelle Gerichtskosten. Die Entscheidung über die Weiterverfolgung kann dann auf Basis kalkulierbarer Kosten erfolgen.

Unsere Mandanten riskieren also bei der Entscheidung, uns zu konsultieren, zunächst nur die Kosten der Erstberatung, egal ob sich die Angelegenheit durch die Erstberatung bereits erledigt, die Erfolgsaussichten für die Weiterverfolgung der Sache zu gering oder die Kostenrisiken zu hoch erscheinen.

Ihr direkter Draht zur Kanzlei

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