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Rechtsanwalt für Sozialrecht

Wir beraten zu den Grundlagen des allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuchs (SGB):

Im Sozialrecht gibt es eine Vielzahl von Anspruchsgrundlagen, auf deren Grundlage die zuständigen Behörden handeln und die Ihren Anspruch auf staatliche Leistungen begründen. Bereits im Vorfeld wären die Behörden verpflichtet, Aufklärung und Beratung anzubieten und Auskunft über mögliche Ansprüche zu erteilen. Hier treten jedoch oft behördeninterne Weisungen und eigene Interessen einer objektiven Beratung entgegen. Zumindest wird durch den sozialrechtlichen Datenschutz die der Weitergabe der getätigten Angaben verhindert.

Bei sozialrechtlichen Leistungen ist zunächst zu unterscheiden, ob ein Rechtsanspruch auf die jeweilige Leistung besteht oder ob der Behörde ein Entscheidungsspielraum im Rahmen des sogenannten Ermessens zusteht. Grundsätzlich werden Leistungen erst ab Antrag gewährt. Erst dann entsteht ein Anspruch, dessen Entstehen und Fälligkeit geprüft werden muss. In dringenden Fällen kann bereits vor der eigentlichen Leistungsentscheidung ein Vorschuss oder eine vorläufige Leistung gewährt werden.

Häufig steht jedoch nicht die Leistung sondern deren Rückforderung im Vordergrund. In einem solchen Fall muss geprüft werden, ob der Anspruch durch Verjährung, Aufrechnung oder Verrechnung gemindert oder ganz weggefallen ist. Auch ist anwaltlich zu überprüfen, ob ggf. Rechtsnachfolge eingetreten ist, ob Ansprüche übertragen oder verpfändet werden können und ob dafür eine Mitwirkung des Leistungsberechtigten erforderlich ist.

Ferner muss untersucht werden, ob in der gesetzlichen Versicherung eine Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung besteht. Dabei sind bei Sachverhalten mit Auslandsbezug grundsätzlich die Rechtsinstitute der Ausstrahlung und Einstrahlung zu beachten, die eine Anwendbarkeit des deutschen Sozialrechts auch bei Auslandsbezug ergeben können.

Wichtig ist die Prüfung und Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit bzw. zwischen geringfügiger Beschäftigung und kurzzeitiger Beschäftigung und im Zweifel die anwaltlich vertretene Durchführung eines behördlichen Statusfeststellungsverfahrens. Ein wichtiger Punkt hierbei ist die Mitarbeit von Familienangehörigen im eigenen Betrieb. Hier muss sehr genau geprüft werden, welche sozialversicherungsrechtlichen Pflichten bestehen.

Bei der Entstehung von Ansprüchen ist die Anrechnung von Arbeitsentgelt und sonstigem Einkommen sowie von einzusetzendem Vermögen auf die jeweiligen Ansprüche zu prüfen sowie die Berechnung der Beiträge. Zu empfehlen ist eine fachkundige anwaltliche Beratung über Entstehen, Fälligkeit und Verjährung von etwaigen Erstattungsansprüchen. Dabei entstehen für den jeweiligen Verfahrensstand Gebühren, die sich zum Teil als feste Rahmengebühren und zum Teil als streitwertabhängige gestaffelt berechnete Anwaltsgebühren darstellen. Sollten ein Rechtssuchender nicht in der Lage sein, diese Kosten tragen zu können, besteht die Möglichkeit zur Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung wie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe.

Wir vertreten im Verwaltungsverfahren und in gerichtlichen Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit:

Anwaltliche Vertretung ist im außergerichtlichen, behördlichen Vorverfahren, bei der Aufhebung von Verwaltungsakten und der Anfechtung oder Korrektur von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung möglich.

Sofern Ihr Anliegen nicht im Widerspruchsverfahren geklärt werden kann, ist ein gerichtliches Klageverfahren vor dem Sozialgericht und erforderlichenfalls auch ein Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht oder ein Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht erforderlich. Anwaltliche Vertretung ist in alle Verfahrensteilen möglich und spätestens ab der Berufung auch dringend anzuraten. Es ist möglich Ansprüche mit einem gewohnten Ansprechpartner durch alle Instanzen zu verfolgen.

Sofern die Revision zum Bundessozialgericht im Berufungsurteil nicht zugelassen werden sollte, wird eine Nichtzulassungsbeschwerde durchgeführt. Dabei sind Zulässigkeitsfragen, Formerfordernisse bzw. Formalien und die Begründetheit des Rechtsmittels zu prüfen. Sofern möglich kann auch direkt nach dem Urteil des Sozialgerichts Sprungrevision zum Bundessozialgericht eingelegt werden. Dabei wird vorab die Zulässigkeit und Begründetheit des Rechtsmittels zu prüfen sein.

Gerne beraten wir Sie in einem Erstgespräch persönlich und individuell, wie wir Sie unterstützen können und wie eine Zusammenarbeit aussehen kann. Bitte beachten Sie, dass für eine solche Erstberatung Kosten entstehen. Gerne können Sie jetzt einen Termin für eine Erstberatung (persönlich oder telefonisch) vereinbaren.


Die Kernbereiche unseres Referats Rechtsanwalt für Sozialrecht umfassen im Einzelnen:

DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH: Anwalt Rechtsanwalt Fachanwalt Anwälte Rechtsanwälte Fachanwälte für Strafrecht.

HINWEIS: Im Rahmen unserer Internetseiten für Sozialrecht können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der im Sozialrecht auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung im Sozialrecht in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und im Sozialrecht bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung im Sozialrecht für Ihr Recht! ➤ Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf. Wir beraten Sie im Sozialrecht: ➤ Rufen Sie jetzt an!

Referatsleiter der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH und Ihr Anwalt für Sozialrecht

RA Thomas Hofknecht, LL.M.

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Referatsleitung:
Verkehrsrecht/Unfallregulierung
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