Für Mediziner muss allein der Patient und dessen Genesung im Zentrum der Bemühungen stehen. Längst ist die Tätigkeit von Ärzten und Pflegepersonal jedoch "verrechtlicht". Ansprüche von Patienten stehen im Raum, wenn der Heilerfolg nicht eintritt. Aber auch der Rahmen jeder Form der ärztlichen Berufsausübung erfordert eine vertragsrechtliche Gestaltung innerhalb berufsrechtlicher Grenzen.
Wir vertreten im Bereich Medizinrecht Patienten, Ärzte und Krankenhäuser (im Auftrag von deren Berufshaftpflichtversicherungen) je nach Mandatierung bei der Geltendmachung / bei der Abwehr von Ansprüchen aus dem Arzthaftpflichtrecht bezüglich Behandlungsfehlern.
Wir beraten in Fragen des Vertrags- und Gesellschaftsrechts der Heilberufe, sowie im Chefarztvertragsrecht. Unser Referat Medizinrecht umfasst das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, das Vertragsarztrecht, das Krankenhausrecht sowie das Berufsrecht der Heilberufe.
Wir vertreten auch in strafrechtlichen Verfahren gegen Ärzte. Dabei geht es uns um eine ganzheitliche Vertretung vor allem im Hinblick auf die kassenärztliche Zulassung und die Approbation, die bei jedem Strafverfahren auf dem Spiel steht.
Unsere Kompetenz und Durchsetzungskraft bei Behandlungsfehlern haben wir bereits in Fällen unter Beweis gestellt, die Schlagzeilen gemacht haben. Die Dr. Jockisch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt Geschädigte gegen die Firma DePuy Ltd in Deutschland bei Vergiftungen der Patienten mit Kobalt und Chrom durch die De Puy ASR Hüftprothesen. Derzeit vertreten wir z.B. einen Geschädigten, der an Malaria erkrankt war. Sein Hausarzt, dem er noch ausführlich vom Besuch in Afrika erzählte, erkannte die Krankheit nicht und auch der Rettungsdienst ließ den Mann in lebensbedrohlicher Situation im Stich. Auch auf dem Gebiet von fehlerhaftem Permanent Makeup besitzen wir einen großen Erfahrungsschatz.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihr Anliegen zu klären. In einem persönlichen Erstgespräch erörtern wir den Sachverhalt und vereinbaren die weitere Zusammenarbeit. Bitte haben Sie Verständnis, dass für eine solche Erstberatung Kosten entstehen, da wir Sie bereits in diesem Gespräch umfassend beraten. Gerne können Sie jetzt einen Termin für eine Erstberatung mit einem unserer spezialisierten Fachanwälte für Medizinrecht vereinbaren.