Berufsrecht der Heilberufe

Medizinrecht: Berufsrecht der Heilberufe

Wir vertreten Ärzte und Apotheker in straf- und berufsrechtlichen Verfahren durch spezialisierte Anwälte für das Strafrecht und das Medizinrecht. Dies ist in solcherlei Verfahren notwendig. Die berufliche Existenz kann dem Spiel stehen, nachdem bei einer Verurteilung auch die Approbation und entzogen werden kann. Wir vertreten ferner gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung im Rahmen von Disziplinarverfahren.

Regelmäßig kann zu einer Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage nicht geraten werden. Dadurch wird zwar das Strafverfahren beendet, aber gleichzeitig die Schuld eingestanden. Ein solches Vorgehen, das von rein strafrechtlich spezialisierten Kanzleien oftmals empfohlen wird, kann sich für das anstehende berufsgerichtliche Verfahren geradezu als Katastrophe herausstellen. Die Approbationsbehörden verwerten die Ergebnisse des Strafverfahrens. Ein Entzug der Approbation ist bei schlechter Vertretung im Strafverfahren dann oftmals unvermeidlich. Dasselbe gilt für die Kassenzulassung, die bei einer Einstellung gegen Geldauflage im Rahmen eines Disziplinarverfahrens entzogen werden kann.

Es sollte daher im Ermittlungsverfahren eine uneingeschränkte Einstellung des Verfahrens angestrebt werden. Wir verfügen über die entsprechenden Fachkompetenzen, um hier eine adäquate Vertretung sicherzustellen.    

Wir sind ferner fachlich ausgerichtet auf Rechtsfragen betreffend
- die Gestaltung ärztlicher Kooperationen,
- Zusammenarbeit mit Hilfsmittelerbringern,
- Werbung der Ärzte,
- Abgabe von Waren der Ärzte,
- Anstellung von Ärzten.

Im Apothekenrecht beraten wir etwa zu Anforderungen an Filialapotheken, zur Anstellung von Personal und zur Abgabe von Medikamenten. Im harten Preiskampf der Apotheken verfügen wir über die notwendige Expertise bezüglich der Zulässigkeit von Rabattmodellen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten,  sogenannten „RX-Arzneimitteln“. Hierbei sind immer die Besonderheiten der divergierenden örtlichen Rechtsprechung zu berücksichtigen.


HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Medizinrecht

RA Thomas Hofknecht, LL.M.

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Referatsleitung:
Verkehrsrecht/Unfallregulierung
Führerschein/Bußgeldsachen
Versicherungsrecht
Medizinrecht
Sozialrecht


Rechtsanwalt Thomas Hofknecht, LL.M., Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht

Ihr direkter Draht zur Referatsleitung

Allgemeines
captcha