Handel, Vertrieb und Warenabsatz sind häufig der Schlüssel zu unternehmerischem Erfolg. Das Handels- und Vertriebsrecht hat daher eine zentrale Bedeutung im Wirtschaftsleben. Gerade im Zeitalter der Globalisierung wächst in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung des internationalen Privatrechts.
Wir beraten Unternehmen, Handelsvertreter und Vertragshändler in allen Bereichen des Handels- und Vertriebsrechts einschließlich des Handelskaufrechts und des UNKaufrechts. Wir sind auf den Gebieten des Handelsvertreterrechts, des Franchiserechts und des Eigenhändlerrechts tätig. Wir vertreten in Fragen des Transport-, Speditions- und Frachtrechts sowie des Güterkraftverkehrsrechts und führen handelsrechtliche Streitigkeiten. Auch bei Absatz mittels Leasingverträgen beraten wir Unternehmen und Leasingnehmer im Leasingrecht.
Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreuen wir Unternehmer bei der Rechtsformwahl, Geschäftsführung und Umstrukturierung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Wir entwerfen Gesellschaftsverträge und beraten bei Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern.
In einem Erstgespräch klären wir mit Ihnen Ihr Anliegen, den Sachverhalt und wie eine zukünftige Zusammenarbeit aussehen kann. Gerne können Sie jetzt einen persönlichen oder telefonischen Termin für eine Erstberatung vereinbaren.