Gesellschaftsvertragsrecht

Gesellschaftsrecht: Gesellschaftsvertragsrecht

Zentraler Bereich des Gesellschaftsrechts ist das Gesellschaftsvertragsrecht. Zu unterscheiden sind die Gesellschaftsverträge für die Personengesellschaften, wie offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG), als auch für die Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG).

Wir beschäftigen uns auch mit speziellen Gesellschaftsformen, wie GmbH & Co. KG, Partnerschaft, EWIV. Wir klären Sonderprobleme bezüglich Zweigniederlassung, Sitzverlegung und Auslandsberührung.

Schließlich regeln wir Prokura und Handlungsvollmacht.


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Handelsrecht und Gesellschaftsrecht umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Handels- und Gesellschaftsrecht

RA Martin Bertelshofer

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Referatsleitung:
Handels- und Gesellschaftsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz (Marken, Patente, Wettbewerbsrecht)
Urheber- und Medienrecht, IT-Recht
Bank- und Kapitalanlagerecht
Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Miet-, Wohnungseigentums- und Immobilienrecht


Rechtsanwalt Martin Bertelshofer, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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