Unternehmenskauf und Anteilsübertragung

Gesellschaftsrecht: Unternehmenskauf, Anteilsübertragung

Bei einem Unternehmenskauf bzw. Anteilsübertragung unterscheiden wir folgende Abwicklungsphasen:

Im vorvertraglichen Stadium stehen Funktion, Bindungswirkung und Rechtsfolgen von letter of intent, Optionsvereinbarung bzw. Vorvertrag auf der Agenda.

Anschließend ist die Due Diligence-Prüfung hinsichtlich Inhalt, rechtlichen Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf die Gewährleistung, sowie Organpflichten vorzunehmen.

Beim eigentlichen Kauf- und Übertragungsvertrag ist zu differenzieren zwischen einem sogenannten asset deal (Kauf der immateriellen Werte und der Sachwerte) oder einem sogenannten share deal (Kauf der Anteile). Festzulegen sind die Gewährleistungsrechte beim Kauf eines Unternehmens und vertragliche Modifikation aus Käufer- bzw. Verkäufersicht.

Maßgeblich ist die Unternehmensbewertung. Hier gilt es die Bestimmung und deren vertragliche Umsetzung, den Zahlungsmodus, und die Abwicklung der Zahlung und Sicherheiten zu klären.

Zu prüfen sind auch die Haftungsrisiken des Erwerbers.

Außerdem sind arbeitsrechtliche Konsequenzen, Veräußerungs- und Verfügungsbeschränkungen (z.B. aus dem Kartellrecht), wettbewerbsrechtliche Regelungen und Formvorschriften zu beachten.

Wir beschäftigen uns mit Konzernrecht für verbundene Unternehmen: Hier prüfen wir gesetzliche Rahmenbedingungen u.a. aus §§ 15 ff., 291 ff. AktG sowie Unternehmensverträge bezüglich Abschluss und Rechtsfolgen. Wir klären die Rechte der Minderheitsaktionäre bei  einem „Squeeze out“ und die Besonderheiten und Haftungsprobleme im GmbH-Konzernrecht.


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Handelsrecht und Gesellschaftsrecht umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Handels- und Gesellschaftsrecht

RA Martin Bertelshofer

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Referatsleitung:
Handels- und Gesellschaftsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz (Marken, Patente, Wettbewerbsrecht)
Urheber- und Medienrecht, IT-Recht
Bank- und Kapitalanlagerecht
Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Miet-, Wohnungseigentums- und Immobilienrecht


Rechtsanwalt Martin Bertelshofer, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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