Haftung von Unternehmensleitern

Gesellschaftsrecht: Haftung Unternehmensleiter

Bezüglich der Haftung im Gesellschaftsrecht, insbes. von Unternehmensleitern und Aufsichtspersonen ist zu unterscheiden zwischen der Innenhaftung und der Außenhaftung.

Wir beraten zur allgemeinen Innenhaftung bei Organen einer GmbH oder AG und zu besonderen Pflichten des GmbH-Geschäftsführers, vor allem dem Grundsatz von Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung bzw. besonderen Pflichten des AG-Vorstands und berücksichtigen hier die speziellen Unterschiede zwischen AG und GmbH. Wir klären die Anspruchsdurchsetzung und Beweislast von Innenhaftungsansprüchen gegen Organe.

Wir prüfen auch die Außenhaftung, hier vor allem die Sachwalterhaftung und Prospekthaftung.

Wir beschäftigen uns mit der Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern bei Überwachung des Vorstands.

Unsere Tätigkeit erfasst die strafrechtliche Verantwortlichkeit, einschließlich der Versicherbarkeit unternehmerischer Risiken über sogenannte D&O Versicherungen.


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Handelsrecht und Gesellschaftsrecht umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Handels- und Gesellschaftsrecht

RA Martin Bertelshofer

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Referatsleitung:
Handels- und Gesellschaftsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz (Marken, Patente, Wettbewerbsrecht)
Urheber- und Medienrecht, IT-Recht
Bank- und Kapitalanlagerecht
Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Miet-, Wohnungseigentums- und Immobilienrecht


Rechtsanwalt Martin Bertelshofer, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Ihr direkter Draht zur Referatsleitung

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