Bauprojekte haben angesichts der Investitionssummen, der Formalien, der meist vereinbarten Verdingungsordnung Bau (VOB) und der Häufigkeit von Baumängeln mit verschiedensten Verantwortlichkeiten oft ein streitiges Nachspiel.
Im Rahmen eines Bauprojekts beraten wir bei den Grundstücksverträgen und prüfen die öffentlich-rechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Die Planungsphase wird durch Ingenieur- und Bauverträge vorbereitet und die Bauphase über die Abnahme bis zur Gewährleistungsverfolgung, erforderlichenfalls mit selbstständigen Beweisverfahren und gerichtlicher Durchsetzung, juristisch begleitet. Wir beschäftigen uns mit Baumängel-, Bauträger-, Subunternehmer- und Architektenrecht (einschließlich HOAI), mit VOB-Recht, Baudarlehens-, Grundstücks-, Immobilien- und Nachbarrecht sowie mit Erschließungsbeitragsrecht, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.
Zunächst klären wir mit Ihnen gemeinsam in einem Erstgespräch Ihr Anliegen. Gemeinsam erörtern wir den Sachverhalt und vereinbaren bei Bedarf die weitere Zusammenarbeit. Sie werden sicher verstehen, dass ein solches Erstgespräch kostenpflichtig ist, da wir in diesem Gespräch auch eine Rechtsberatung durchführen. In manchen Fällen lassen sich Ihre Fragen schon in dieser Erstberatung abschließend klären.
Gerne können Sie einen Termin vereinbaren mit einem unserer spezialisierten Fachanwälte für Architekten- und Baurecht, um Ihr Anliegen persönlich oder telefonisch zu besprechen.