Bei gewerblicher und bei Wohnraum-Miete ergeben sich aus den Vertragslaufzeiten erhebliche Bindungswirkungen. Wir beraten Vermieter und Mieter bei Vertragsabschlüssen. Kernpunkte sind Laufzeit, Optionen, Wertsicherungsklauseln, Konkurrenzverbote und Einbeziehung neuer oder weiterer Vertragspartner.
Wir vertreten Vermieter bei Auseinandersetzungen über Mängel des Mietobjekts, Nebenkosten, Mieterhöhungen und setzen Mietrückstände, gegebenenfalls in Verbindung mit Räumungsverfahren, durch. Für Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwalter klären wir Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Im Immobilienrecht bearbeiten wir Kaufverträge unter Berücksichtigung möglicher Altlasten, Nachbarrechte, erbrechtlicher Beschränkungen oder sonstiger Belastungen und beschäftigen uns mit Fragen des Maklerrechts.
Gerne helfen wir Ihnen, Ihr Anliegen zu klären oder Ihre Forderungen durchzusetzen. Zunächst klären wir mit Ihnen gemeinsam in einem Erstgespräch Ihr Anliegen. Gemeinsam erörtern wir den Sachverhalt und vereinbaren bei Bedarf die weitere Zusammenarbeit. Sie werden sicher verstehen, dass ein solches Erstgespräch kostenpflichtig ist, da wir in diesem Gespräch auch eine umfassende Rechtsberatung durchführen. In manchen Fällen lassen sich Ihre Fragen schon in dieser Erstberatung abschließend klären.
Gerne können Sie einen Termin vereinbaren mit einem unserer spezialisierten Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bzw. Immobilienrecht, um Ihr persönliches Anliegen zu besprechen.