Mietrecht, WEG-Recht und Immobilienrecht: Gewerberaummietrecht
Bei einem Gewerberaummietverhältnis ist im Gewerberaummietrecht zunächst die Abgrenzung zur Wohnraummiete und zur Pacht vorzunehmen. Bei sogenannten Mischmietverhältnissen sind die anwendbaren Regelungen zu bestimmen
Wir prüfen im Gewerberaummietrecht Vorverträge und Gewerberaummietverträge bezüglich Einhaltung der Schriftform, Definition des Nutzungszwecks und Beschreibung des Mietobjektes, insbesondere bei erst zu errichtenden Mietobjekten. Wir beraten hinsichtlich der Möglichkeiten und Konsequenzen von baulichen Veränderungen durch den Mieter oder den Vermieter.
Ein immer wieder Wichtes Thema bei Gewerberaummietverhältnissen ist die Gewährleistung bei Mängeln bzw. der Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen des Mieters. Hierzu zählt die Frage, ob sogenannte Umfeldrisiken als Mangel anzusehen sind, ob ggf. sogar ein Wegfall der Geschäftsgrundlage vorliegt, sowie Besonderheiten bei Instandhaltung und Schönheitsreparaturen.
Unsere Vertragsprüfung bezieht sich auch auf die Klärung von Möglichkeiten der Regelung der Miethöhe - insbesondere durch Staffel- und Wertsicherungsklauseln, Besonderheiten bei Nebenkosten, Umsatzsteuer, Mietsicherheiten, Vertragslaufzeit, Optionen, Modernisierung des gewerblichen Mietobjektes, Konkurrenzschutz, Beendigung des Gewerbemietverhältnisses, Sonderkündigungsrechte und Leasing.
Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Mietrecht, WEG-Recht und Immobilienrecht umfassen im Einzelnen:
- Wohnraummietrecht
- Insolvenz der Mietvertragsparteien und Zwangsverwaltung des Mietobjektes
- Wohnungseigentumsrecht
- Maklerrecht
- Nachbarrecht
- Immobilienrecht
- Pachtrecht
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Fragen des öffentlichen Rechts
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Fragen des Steuerrechts
- Mietrechtliche Gerichtsverfahren
- Zahlungsvollstreckung und Räumung
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HINWEIS: Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!
Referatsleiter Miet-, Wohnungseigentums- und Immobilienrecht

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Referatsleitung:
Bau- und Architektenrecht
Miet-, Wohnungseigentums- und Immobilienrecht
Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Referatsleitung:
Handels- und Gesellschaftsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz (Marken, Patente, Wettbewerbsrecht)
Urheber- und Medienrecht, IT-Recht
Bank- und Kapitalanlagerecht
Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen
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