Die Finanzkrise hat gezeigt, dass im Bereich der Beratung bei Geldanlagen durch Banken, Versicherungen oder sonstige Finanzdienstleister Provisionen für die Vermittler im Vordergrund stehen. Da die Provisionen umso höher sind, wenn risikobehaftete oder nachteilhafte Finanzprodukte vermittelt werden, sind Falschberatungen und in der Folge Vermögensschäden durch Verluste für Anleger an der Tagesordnung.
Zudem werfen technische Fortschritte im Online-Banking, automatisierte Zahlungssysteme und komplexe Sicherungsvarianten im Kreditgeschäft eine Vielzahl von neuen Rechtsproblemen auf.
Auf dem Gebiet des Bank- und Vermögensanlagerechts betreuen wir Privatanleger und Unternehmer in Fragen des Kapitalanlage-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsrechts, bei Einlagen- und Kreditgeschäften sowie bei Schadensersatzansprüchen infolge Falschberatung. Umgekehrt vertreten wir Banken bei unberechtigter Inanspruchnahme.
Zunächst klären wir mit Ihnen gemeinsam in einem Erstgespräch Ihr Anliegen. Wir erörtern zusammen den Sachverhalt und vereinbaren bei Bedarf die weitere Zusammenarbeit. Da wir Sie in diesem Gespräch umfassend beraten und das weitere Vorgehen klären, ist ein solches Erstgespräch kostenpflichtig ist. In manchen Fällen können wir Ihr Anliegen schon in dieser Erstberatung abschließend klären.
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