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Rechtsnews Bankrecht Kapitalanlagerecht: Wohl praktisch jeder Verbraucherkreditvertrag widerrufbar!

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In einem Aufsehen erregenden Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), Rechtssache C-66/19, wurde die in Verbraucherkreditverträgen zum Widerrufsrecht enthaltenen „Kaskadenverweisung“ nunmehr als mit europäischem Recht unvereinbar erklärt!

In nahezu allen Verbraucherkreditverträgen finden sich heutzutage Hinweise auf das gesetzliche Widerrufsrecht. Der Beginn der Widerrufsfrist wird dabei an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt. In den letzten Jahren hat sich die Mechanik etabliert, dass seitens des Kreditgebers auf die maßgebliche Vorschrift z.B. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verwiesen wird, worin sich wiederum ein Verweis auf andere Rechtsvorschriften findet, meist des Einführungsgesetzes zum BGB. Die gängige Formulierung lautet: „Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“

In einem Aufsehen erregenden Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), Rechtssache C-66/19, wurde diese „Kaskadenverweisung“ nunmehr als mit europäischem Recht unvereinbar erklärt! Der EuGH stellte fest, dass diese Praxis der zugrunde liegenden Richtlinie widerspricht, wonach der Verbraucher in klarer und prägnanter Form auf die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist hingewiesen werden muss. Nach der derzeitigen Praxis ist diese Prüfung selbst für einen Juristen nur in mühevoller Kleinarbeit durchführbar.

Mangels ausreichender Belehrung hat daher die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen, es besteht ein „ewiges“ Widerrufsrecht.

Der verhandelte Fall betraf einen Verbraucherkredit zur Immobilienfinanzierung. Da die fragliche „Kaskadenverweisung“ aber auch in anderen Widerrufsbelehrungen zu finden ist, dürfte das Urteil auf nahezu alle derzeit bestehenden Darlehensverträge nach deutschem Recht anwendbar sein, z.B. auch Kraftfahrzeugfinanzierung, sei es durch Kauf oder Leasing.

Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall.

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