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Update Kapitalanlagerecht: Sieg für Prämiensparer - erste Niederlage der Sparkassen!

| Jockisch | Bankrecht

Das OLG Dresden hat entschieden, dass die Verjährung von Nachforderungsansprüchen der Verbraucher erst mit der Beendigung des Sparvertrages beginnt (OLG Dresden, Urteil vom 22. April 2020, Az: 5 MK 1/19).

Derzeit liegen verschiedenste Sparkassen mit tausenden von Sparern im Streit über die richtige Verzinsung von Sparguthaben bei sog. Prämiensparverträgen. Wir hatten dazu bereits im Januar berichtet.

In einem von der Verbraucherzentrale Sachsen geführten Musterverfahren hat nunmehr das OLG Dresden entschieden, dass die Verjährung von Nachforderungsansprüchen der Verbraucher erst mit der Beendigung des Sparvertrages beginnt (OLG Dresden, Urteil vom 22. April 2020, Az: 5 MK 1/19). Diese Auffassung hatten wir ebenfalls gegenüber den Kreditinstituten vertreten und stellt nunmehr einen wichtigen Etappensieg der Anleger dar. Dies hat zur Folge, dass die Nachberechnung der Zinsen bis ins Jahr 1994 zurück erfolgen kann. Gerade diese frühen Vertragsjahre versprechen attraktive Zinsen.

Gerne stehen wir Ihnen für eine erste unverbindliche Rechtseinschätzung möglicher Ansprüche aus Ihrem Sparvertrag zur Verfügung.

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