Medizinrecht: Chefarztvertragsrecht
An der Schnittstelle zwischen dem Arbeitsrecht und dem Medizinrecht beraten wir über die sachgerechte Erstellung von Chefarztverträgen. Gängige Musterverträge im Chefarztvertragsrecht sehen immer mehr die Abkehr von freiberuflichen Elementen des Chefarztes vor, hin zu einer Verschiebung zu einer ökonomisch-unternehmerischen Verantwortung. Neuerdings rückt die Bonusvergütung für jährlich zu erreichende Ziele in den Fokus. Diese Regelungen bedürfen einer Anpassung an die speziellen Bedürfnisse. Eine dezidierte Ausgestaltung der Bereitschafts- und Dienstaufgaben ist genauso notwendig, wie die Ausgestaltung der Institutsleistungen und der Vergütung. Im Auge zu behalten sind dabei die berufsrechtlichen Vorgaben. Wir beraten zu :
- Bonusvergütung, Zielvereinbarung
- Entwicklungsklauseln
- Direktionsrecht
- Nebentätigkeitserlaubnis und Nutzungsverträgen
Wir vertreten darüber hinaus in Kündigungsschutzprozessen, wobei die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) auf Chefärzte erheblich umstritten ist und von der konkreten Ausgestaltung der Tätigkeit abhängig ist.
Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Medizinrecht umfassen im Einzelnen:
Referatsleiter Medizinrecht
Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Referatsleitung:
Verkehrsrecht/Unfallregulierung
Führerschein/Bußgeldsachen
Versicherungsrecht
Medizinrecht
Sozialrecht