Medizinrecht: Krankenhausrecht
Wir beraten über die formell korrekte Erstellung von Vereinbarungen zu Wahlleistungen nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG). Es kommen Leistungen in Betracht, die über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen, wie die persönliche Betreuung durch einen bestimmten Arzt. Die formellen Anforderungen sind hoch. Ein Hinweis auf erhebliche finanzielle Mehrbelastungen ist genauso notwendig wie der Hinweis auf die Wahlarztkette. Wir beraten hinsichtlich möglicher Vereinbarung einer Stellvertretung und der Delegation.
Wir beraten im Krankenhausrecht über
- Krankenhausplanung
- Planaufnahmeentscheidung
- Pflegesatzverfahren ( DRG – Fallpauschale )
- Kooperation von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten.
Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Medizinrecht umfassen im Einzelnen:
Referatsleiter Medizinrecht
Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Referatsleitung:
Verkehrsrecht/Unfallregulierung
Führerschein/Bußgeldsachen
Versicherungsrecht
Medizinrecht
Sozialrecht
Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Referatsleitung:
Verkehrsrecht/Unfallregulierung
Führerschein/Bußgeldsachen
Versicherungsrecht
Medizinrecht
Sozialrecht