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Rechtsnews Medizinrecht: Fehlerhaftigkeit DePuy ASR Hüftprothesen

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Die Dr. Jockisch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt Geschädigte gegen die Firma DePuy Ltd in Deutschland bei Vergiftungen der Patienten mit Kobalt und Chrom durch die De Puy ASR Hüftprothesen.

Bis zum Rückruf im Jahr 2010 wurden von der Firma DePuy Ltd in Deutschland Hüftgelenksprothesen Typ ASR vertrieben, die auffällig häufig ausgetauscht werden mussten. Nachweislich kam es durch bauartbedingte Konstruktionsfehler zu Vergiftungen der Patienten mit Kobalt und Chrom durch die De Puy Prothesen. Ein Austausch wird von Ärzten empfohlen.

Nach Meinung von Experten wird die Revisionsrate in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Die künstlichen Hüftgelenke wurden in den Jahren 2007 bis 2010 eingesetzt. Es gibt Hinweise, dass der Herstellerfirma die Problematik schon 2008 bekannt war.

Wir beraten Patienten, die Opfer solcher Hüftgelenksprothesen geworden sind wegen den Ihnen zustehenden Ansprüchen umfassend und setzen diese gegenüber der Herstellerfirma De Puy außergerichtlich und gerichtlich durch. Dabei kann in der Regel am Gericht des Wohnortes Schadenersatz anhängig gemacht werden. Geschädigte Patienten sollten vor allem auf die Verjährung achten, die ab Kenntnis des Mangels 3 Jahre lang läuft.

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