Aktueller Stand der Wissenschaft ist eine sogenannte „Bezugspflege“. Für einen Heimbewohner muss immer eine Pflegekraft fest zuständig sein; bei der Mutter unserer Mandantin waren viele Mitarbeiter „zuständig“ und so ist jahrelang auf das Sturzrisiko nicht eingegangen worden. Die Mutter unserer Mandantin ist über viele Jahre immer wieder gestürzt und oftmals wurde dies überhaupt nicht mitgeteilt. Das Pflegeheim hat hier nur zugewartet und die Stürze protokolliert anstatt Maßnahmen zu ergreifen wie z.B. Sensormatten. Dies wurde als schwerer und grober Fehler eingeordnet.
Das Landgericht Landshut hat unserer Mandantin ein Hinterbliebenengeld von 2000 € und Beerdigungskosten zugesprochen. Die Entscheidung veröffentlichen wir wie folgt im Volltext: