Arbeitsrecht: Arbeitsgerichtsverfahren
Für ein erfolgreiches Arbeitsgerichtsverfahren kommt es zunächst auf die Zulässigkeit des Rechtswegs bei Rechtswegstreitigkeiten, die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts, die richtige Vorbereitung der Güteverhandlung, die Beachtung einzuhaltender Fristen, und die Beweisaufnahme in der Streitverhandlung an.
Folgendes ist zu beachten:
- Einhaltung allgemeiner Grundsätze des Verfahrens
- Unterscheidung von Urteilsverfahren, Wiederaufnahmeverfahren, Beschlussverfahren
- Rechtsschutzbedürfnis
- richtige Beteiligte
- Antragsformulierung der Klageanträge im Urteilsverfahren bzw. Stellung der Anträge im Beschlussverfahren
Bei einer Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht oder Änderungskündigungsschutzklage ist zu unterscheiden zwischen dem Weiterbeschäftigungsantrag oder Auflösungsantrag. Bei einer Leistungsklage im Arbeitsrecht geht es dagegen neben Lohnansprüchen und Zeugnisansprüchen um einen eventuellen Wiedereinstellungsanspruch und um nachträgliche Klagezulassung. Maßgeblich sind der Amtsermittlungsgrundsatz, die Darlegungslast und die Beweislast und die Vollstreckbarkeit von Ansprüche.
Rechtsmittelverfahren im Arbeitsrecht sind Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde bzw. Rechtsbeschwerde.
Vorläufigen Rechtsschutz bieten einstweilige Verfügung oder Arrest.
Wir stimmen die richtige Prozesstaktik und die Prozessziele ab und schließen zur Vermeidung unwirtschaftlicher Verfahren gerichtliche Vergleiche.
Weitere Kernbereiche unseres Referats Arbeitsrecht umfassen im Einzelnen:
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- Lohnansprüche, Gehaltsansprüche
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Referatsleiter Arbeitsrecht