Designrecht

Gewerblicher Rechtsschutz: Lizenzvertragsrecht

Gewerbliche Schutzrechte gewähren dem jeweiligen Inhaber ein ausschließliches Nutzungsrecht. Im Geschäftsleben besteht häufig das Interesse, anderen die Nutzung eigener Schutzrechte gegen Vergütung zu gestatten oder fremde Schutzrechte zu nutzen. Im Lizenzvertragsrecht kann die Vergütung nach Pauschalbeträgen, Stücklizenzen, umsatz- oder gewinnorientierten Sätzen oder einer Kombination geregelt werden. Daneben sollte der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang der eingeräumten Lizenz genau definiert werden.

Einfache Lizenz: Hier wird der Lizenznehmer zur Nutzung eines Schutzrechts berechtigt, ohne dass Unterlizenzen vergeben werden dürfen.

Ausschließliche Lizenz: Hier wird der Lizenzgeber an der Vergabe weiterer Lizenzen gehindert, gegebenenfalls sogar an der eigenen Verwertung des betreffenden Schutzrechts. 
                   


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Gewerblicher Rechtsschutz umfassen im Einzelnen:

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Referatsleiter Gewerblicher Rechtsschutz

RA Martin Bertelshofer

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Referatsleitung:
Handels- und Gesellschaftsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz (Marken, Patente, Wettbewerbsrecht)
Urheber- und Medienrecht, IT-Recht
Bank- und Kapitalanlagerecht
Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Miet-, Wohnungseigentums- und Immobilienrecht


Rechtsanwalt Martin Bertelshofer, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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