Wettbewerbsrecht

Gewerblicher Rechtsschutz: Markenrecht

Markenrecht

Gewerbliche Schutzrechte stellen einen erheblichen Vermögenswert für Unternehmen dar. Wir beraten und vertreten Sie von der Konzeption und Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts bis hin zu dessen Verteidigung und Durchsetzung. Bei einer Inanspruchnahme durch Dritte prüfen wir die Berechtigung und gehen gegebenenfalls auf Löschung angreifender Schutzrechte vor.


Die Effektivität des Schutzes entscheidet sich bei der Eintragung eines gewerblichen Schutzrechtes. Hier werden die entscheidenden Weichen gestellt, da spätere Änderungen nur sehr eingeschränkt möglich sind. Es muss entschieden werden, für welche Länder Schutz begehrt und welche Markenform gewählt wird.

Nationale Marke: Der Markenschutz besteht in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, aber auch nur dort. Mit einer solchen Marke kann die Verwendung einer jüngeren verwechslungsähnlichen Marke in ganz Deutschland verboten werden. Die Grundgebühr für eine deutsche Marke beträgt lediglich 290,00 € bei elektronischer Anmeldung. Bei einer späteren Expansion besteht hierbei die Möglichkeit einer maßgeschneiderten Erweiterung des Markenschutzes (z.B. auf die Schweiz oder die USA) durch internationale Registrierung auf Basis der bestehenden nationalen Marke.

Unionsmarke: Die Unionsmarke gewährt dem Inhaber einen einheitlichen Schutz auf dem Gebiet aller Mitgliedsstaaten der europäischen Union. Die Gebühr beträgt bei elektronischer Anmeldung 850,00 €. Der erweiterte Schutzumfang birgt auch höhere Kollisionsgefahren mit älteren Marken. Schon eine ältere Marke in einem der derzeit 28 EU-Mitgliedssaaten genügt, um die gesamte Unionsmarke zu Fall zu bringen. Es gilt das „Alles-oder-nichts-Prinzip“.

Internationale Registrierung: Es besteht die Möglichkeit nach dem Madrider Markenabkommen (MMA), den Schutz einer nationalen Marke durch Antrag an die WIPO auf Länder außerhalb der EU zu erweitern. Rechtlich daneben steht das Protokoll zum Madrider Abkommen (PMMA). Derzeit wurde das MMA von 56 Staaten ratifiziert, dem PMMA sind 91 Staaten und Organisationen beigetreten.

Anwalts-Ratgeber: Markenformen

Die weitaus wichtigsten Markenformen sind die Wortmarke und die Wort-/Bildmarke bzw. Bildmarke. Die Wortmarke besteht aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen. Der Schutzumfang umfasst in der Regel jede gängige Wiedergabe, die Groß- und Kleinschreiben spielt dabei z.B. in der Regel keine Rolle. Besteht die Marke aus einem anderen Zeichen oder einer Graphik, so liegt eine Bildmarke vor. Umfasst die Anmeldung ein Wort in einer ganz bestimmten grahischen Anordnung, so spricht man von einer Wort-/Bildmarke.

Daneben gibt es 3D-Marke, Hörmarke, Farbmarke, Positionsmarke, Geruchsmarke, etc. Hier entstehen immer wieder neue Erscheinungsformen. Einen abschließenden Katalog gibt es nicht.

 


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Gewerblicher Rechtsschutz umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Gewerblicher Rechtsschutz

RA Martin Bertelshofer

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Referatsleitung:
Handels- und Gesellschaftsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz (Marken, Patente, Wettbewerbsrecht)
Urheber- und Medienrecht, IT-Recht
Bank- und Kapitalanlagerecht
Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Miet-, Wohnungseigentums- und Immobilienrecht


Rechtsanwalt Martin Bertelshofer, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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