Gewerblicher Rechtsschutz: Designs und Gebrauchsmuster
Designs: Das Design (früher: Geschmacksmuster) schützt die Form- und Farbgestaltung eines Produktes. Es gewährt ein zeitlich begrenztes Monopol auf eine bestimmte zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Erzeugnisses. Schutzgegenstand können Linien, Farbgebung, Oberflächenstruktur o.ä. sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Erzeugnis handwerklich oder industriell hergestellt wird. Auch ein besonders individueller, abgegrenzter Teil eines Produkts kann so geschützt werden.
Gebrauchsmuster: Als Gebrauchsmuster schutzfähig sind technische Erfindungen. Das Schutzverfahren ist deutlich kostengünstiger und schneller als bei einer Patentanmeldung. Nicht schutzfähig als Gebrauchsmuster sind Verfahren, z.B. Herstellungsverfahren oder Messvorgänge. Die sachlichen Schutzvoraussetzungen sind: Neuheit, erfinderische Leistung und gewerbliche Anwendbarkeit. Der Schutz eines Gebrauchsmusters besteht maximal für 10 Jahre.
Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Gewerblicher Rechtsschutz umfassen im Einzelnen:
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Referatsleiter Gewerblicher Rechtsschutz

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Referatsleitung:
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