Wir freuen uns heute mitteilen zu dürfen, dass Herrn Rechtsanwalt Martin Bertelshofer mit Urkunde vom 29.04.2019 die Befugnis verliehen wurde, die Bezeichnung „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz“ zu führen. Diese Befugnis wird seitens der Rechtsanwaltskammer aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen in dem Fachgebiet verliehen. Derzeit ist Herr Rechtsanwalt Bertelshofer im Gebiet Landshut der einzige Anwalt, der diese Befugnis vorweisen kann.
Der Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst das sogenannte wettbewerbsrechtliche Lauterkeitsrecht (z.B. Überprüfung von Werbemaßnahmen auf Zulässigkeit, seien es eigene oder von Wettbewerbern) sowie das Recht der gewerblichen Schutzrechte (Marken, Gebrauchsmuster, Designs, Patente). Herr Rechtsanwalt Bertelshofer berät Sie gerne in den genannten Gebieten von der Prüfung/Anmeldung bis hin zur gerichtlichen Interessenvertretung.