Verkehrsrecht und Unfallregulierung: Nutzungsausfall
Nutzungsausfall kann unter bestimmten Voraussetzungen alternativ zu den Mietwagenkosten in Anspruch genommen werden.
Die Rechtsprechung spricht bei Unfällen einen sogenannten Nutzungsausfall für die Zeit zu, in der das Kraftfahrzeug nicht zur Verfügung steht. Hierbei sind auch längere Zeiträume über Monate von der Rechtsprechung gebilligt. Wir können zutreffend argumentieren, um eine angemessene Regulierung zu erreichen. Weithin unbekannt ist es, den Anspruch für Familienangehörige geltend zu machen. Es ist unerheblich, wer in der Familie das Fahrzeug nutzt. Es entsteht immer ein Nutzungsausfall.
Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Verkehrsrecht und Unfallregulierung umfassen im Einzelnen:
- Fahrzeugschadensregulierung
- Mietwagenkosten
- Sachverständigenkosten
- Personenschadensregulierung
- Schmerzensgeldansprüche
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschadensregulierung
- Rentenansprüche wegen Verletzungsfolgen
- Mitverschuldensquoten
- Außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung
- Versicherungsrecht im Straßenverkehr
- Ordnungswidrigkeitssachen
- Verkehrsstrafrecht
- Autokauf und Kfz-Leasing
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HINWEIS: Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!
Referatsleiter Verkehrsrecht und Unfallregulierung
Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
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