Verkehrsrecht und Unfallregulierung: Verdienstausfall
Der Verdienstausfall gehört im Verkehrsrecht zum Erwerbsschaden.
Es ist zu unterscheiden zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen.
Arbeitnehmer bekommen 6 Wochen lang die Entgeltfortzahlung. Anschließend ist er auf Verletztengeld oder Krankengeld angewiesen. Wir berechnen den Verdienstausfall zuverlässig und berücksichtigen auch Ausfälle von Weihnachtsgeld, Profit Sharing oder entgangene Zuzahlungen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung einschließlich Steuernachteilen.
Für Selbstständige ist eine Beratung im Einzelfall durch einen spezialisierten Anwalt unumgänglich. Nach dem Gesetz kann der entgangene Gewinn geltend gemacht werden, für dessen Berechnung wir mit hochspezialisierten Sachverständigen zusammenarbeiten. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Ersatzkraft anzustellen und deren Gehalt von der Versicherung einzufordern. Selbstverständlich ist es betrügerisch, hier Bekannte oder Freunde scheinbar zu beschäftigen, weswegen wir dazu nicht raten können.
Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Verkehrsrecht und Unfallregulierung umfassen im Einzelnen:
- Fahrzeugschadensregulierung
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall
- Sachverständigenkosten
- Personenschadensregulierung
- Schmerzensgeldansprüche
- Haushaltsführungsschadensregulierung
- Rentenansprüche wegen Verletzungsfolgen
- Mitverschuldensquoten
- Außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung
- Versicherungsrecht im Straßenverkehr
- Ordnungswidrigkeitssachen
- Verkehrsstrafrecht
- Autokauf und Kfz-Leasing
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HINWEIS: Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!
Referatsleiter Verkehrsrecht und Unfallregulierung
Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Referatsleitung:
Verkehrsrecht/Unfallregulierung
Führerschein/Bußgeldsachen
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Medizinrecht
Sozialrecht