Verkehrsrecht und Unfallregulierung: Ordnungswidrigkeitssachen
In Ordnungswidrigkeitssachen beraten wir Sie über Ihre „Punkte“, holen Auskünfte ein und prüfen entsprechende Bescheide.
In Fällen, in denen Ihnen ein Fahrverbot auferlegt wird, können wir eine Minderung erreichen. Nicht selten finden sich formelle Fehler, z.B. Verjährung. Die Messtechnik hat sich im vergangenen Jahrzehnt weiterentwickelt und ist daher schwer zu bedienen. Angriffspunkte ergeben sich regelmäßig aus menschlichem Versagen und dem exakten Einhalten der Bedienungsanleitungen. Wir konnten bereits in einer Vielzahl von Fällen alleine deswegen eine Einstellung erreichen, weil die Messgeräte nicht gerade aufgestellt waren oder eine Lasermessung nicht zweifelsfrei gemessen hat.
In Fällen, in denen Ihnen ein Fahrverbot auferlegt wird, können wir ggf. eine Minderung erreichen.
In unserem Referat Verkehrsrecht geht es insgesamt um die häufigen Ordnungswidrigkeiten (OWi), wie:
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Rotlichtverstöße
- Abstandverstöße.
Da hier ein mögliches Fahrverbot droht ist es von großer Bedeutung bereits im Vorfeld ohne eigene Angaben zur Sache unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht und Strafrecht einzuschalten. Diese kennen sich aus mit dem Verfahrensrecht in Ordungswidrigkeitensachen (Erforderlichkeit zum persönliches Erscheinen, Halterhaftung) und beraten zu:
- Unfallflucht
- Nötigung
- fahrlässiger Körperverletzung
- fahrlässiger Tötung
Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Verkehrsrecht und Unfallregulierung umfassen im Einzelnen:
- Fahrzeugschadensregulierung
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall
- Sachverständigenkosten
- Personenschadensregulierung
- Schmerzensgeldansprüche
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschadensregulierung
- Rentenansprüche wegen Verletzungsfolgen
- Mitverschuldensquoten
- Außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung
- Versicherungsrecht im Straßenverkehr
- Verkehrsstrafrecht
- Autokauf und Kfz-Leasing
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HINWEIS: Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!
Referatsleiter Verkehrsrecht und Unfallregulierung
Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Referatsleitung:
Verkehrsrecht/Unfallregulierung
Führerschein/Bußgeldsachen
Versicherungsrecht
Medizinrecht
Sozialrecht