Verkehrsrecht und Unfallregulierung: Fahrzeugschadensregulierung
Die Fahrzeugschadensregulierung ist die häufigste Leistung in unserem Referat Verkehrsrecht. Zunächst stellt sich die Frage, ob Total- oder Reparaturschaden vorliegt. Hierbei beraten wir Sie auch steuerrechtlich über die Ihnen zustehenden Ersatzansprüche. Es geht uns dabei um gut verständliche Erklärung, welcher Schadenersatz Ihnen im Fall der Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung zusteht, damit Sie Entscheidungsfreiheit haben, wie weiter verfahren wird.
Die Versicherungswirtschaft kürzt oftmals Ansprüche pauschal mit Hinweis auf veraltete Urteile oder hausinterne „Gutachten“. Wir sorgen für einen vollständige Schadenersatz und kennen die „Argumente“ der Versicherungen, die aber vor Gericht wertlos sind.
Zu beachten sind vor allem der normative Schadenbegriff und die 130 % Rechtsprechung (Grenze des Restwerts bis zu der eine Erstattung der Reparaturkosten verlangt werden kann). Zu prüfen sind:
- Verbringungskosten
- UPE-Aufschläge
- Quotenvorrecht nach § 86 VVG
- Totalschaden
- Restwert
- Umbaukosten
- Entsorgung
- Neuwagenersatz
Insbesondere der Leasingunfall bringt Besonderheiten in der Regulierung, die zur Vermeidung von späteren Nachteilen im Leasingvertrag unbedingt eine Übergabe an unseren Fachanwalt für Verkehrsrecht erforderlich machen. Keinesfalls sollte die Regulierung dem Leasinggeber überlassen werden!
Teil des Schadens sind auch das Standgeld, die An- und Abmeldekosten, etwaige Transportkosten und der häufig vergessene Schadenfreiheitsrabatt.
Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Verkehrsrecht und Unfallregulierung umfassen im Einzelnen:
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall
- Sachverständigenkosten
- Personenschadensregulierung
- Schmerzensgeldansprüche
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschadensregulierung
- Rentenansprüche wegen Verletzungsfolgen
- Mitverschuldensquoten
- Außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung
- Versicherungsrecht im Straßenverkehr
- Ordnungswidrigkeitssachen
- Verkehrsstrafrecht
- Autokauf und Kfz-Leasing
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HINWEIS: Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!
Referatsleiter Verkehrsrecht und Unfallregulierung
Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Referatsleitung:
Verkehrsrecht/Unfallregulierung
Führerschein/Bußgeldsachen
Versicherungsrecht
Medizinrecht
Sozialrecht