Versicherungsrecht: Haftpflichtversicherungsrecht
Gerade im Haftpflichtversicherungsrecht sind Kenntnisse auf dem Gebiet des Schadenersatzrechts sehr nützlich. Gleichzeitig gehört diese Versicherung zu den unerlässlichen Versicherungen; man mag nur als Fahrradfahrer bei Rot über die Ampel fahren und einen Unfall verursachen; die private Haftpflichtversicherung kümmert sich in diesem Fall um die Abwicklung und bezahlt die eingetretenen Schäden.
Für Versicherte ist es wichtig zu wissen, im Schadenfall kein Anerkenntnis abzugeben, sondern die Angelegenheit schnell der Versicherung zu melden.
Häufig klagen Versicherungsnehmer gegen ihre eigene Versicherung, damit diese doch an den Geschädigten Leistungen erbringen möge. So kommt es oft vor, dass etwa beim Umzug oder beim Fußballspielen versehentlich Bekannte geschädigt werden und sich die eigene Haftpflichtversicherung weigert, die Kosten zu tragen wegen vermeintlichem Betrug.
Im Bereich der privaten Haftpflichtversicherung gibt es keine Kürzungen wegen grober Fahrlässigkeit.
Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Versicherungsrecht umfassen im Einzelnen:
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Referatsleiter Versicherungsrecht
Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Referatsleitung:
Verkehrsrecht/Unfallregulierung
Führerschein/Bußgeldsachen
Versicherungsrecht
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Sozialrecht