Versicherungsrecht

Versicherungsrecht: Kraftfahrtversicherungsrecht und Kaskoversicherungsrecht

Kraftfahrtversicherungsrecht:

Im Bereich der Kraftfahrtversicherung spielt der Regress der Versicherung eine überragende Rolle. Im Falle eines Unfalls mit Alkohol wird die Versicherung zunächst Schäden des Unfallgegners regulieren und anschließend einen Regress gegen ihren Versicherungsnehmer prüfen, wobei bis zu 5000 EUR von dem Versicherungsnehmer verlangt werden können. Dieser Betrag kann sogar doppelt anfallen, etwa wenn unter Alkoholeinfluss ein Unfall verursacht wird und anschließend die Unfallstelle unerlaubt verlassen wird. Für Fachanwälte im Versicherungsrecht bieten derlei Fälle ein breites Spektrum an rechtlichen und tatsächlichen Einwänden. Kein Regress sollte hingenommen werden, ohne sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

Ein weiterer Bereich ist die unberechtigte Regulierung der Versicherung nach einem unverschuldeten Unfall und die damit einhergehende Höherstufung.

Kaskoversicherungsrecht:

Kaskoversicherungen regulieren den eigenen Sachschaden am Fahrzeug nach einem Unfall.

Nicht reguliert werden Personenschäden wie Schmerzensgeld oder Haushaltsgeld, wenn sich der Fahrer bei dem Unfall verletzt. Hierzu muss eine spezielle Unfall-Insassenversicherung abgeschlossen werden. Beifahrer und Mitfahrer erhalten bei einem Unfall von der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs auch Personenschäden wie Schmerzensgeld ersetzt, solange der Versicherungsvertrag nicht auf den Beifahrer oder Mitfahrer läuft. Hier ist dann wieder eine Unfall-Insassenversicherung hilfreich.

Ausgeschlossen sind Leistungen in der Kaskoversicherung bei Unfällen unter Alkoholeinfluss und bei Unfallflucht. Nicht bekannt ist allgemein, dass das nur für den Versicherungsnehmer gilt; die Versicherer machen sich dies zu Nutze und verweigern Leistungen pauschal. Sollte also beispielsweise Ihr Sohn oder Ihre Tochter einen entsprechenden Unfall verursacht haben, bekommen Sie trotzdem Ihre Kaskoleistungen. Die Einschaltung eines Anwalts lohnt sich.

 

 


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Referatsleiter Versicherungsrecht

RA Thomas Hofknecht, LL.M.

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Referatsleitung:
Verkehrsrecht/Unfallregulierung
Führerschein/Bußgeldsachen
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Medizinrecht
Sozialrecht


Rechtsanwalt Thomas Hofknecht, LL.M., Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht

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