Versicherungsrecht: Sachversicherungsrecht und Personenversicherungsrecht
Versicherungen können für Sachen (Hausrat, Kasko etc. oder für Personen (Krankenversicherung, Unfallversicherung etc.) abgeschlossen werden. Es gelten eigene Regeln für beide Kategorien, das Sachversicherungsrecht bzw. das Personenversicherungsrecht.
Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Versicherungsrecht umfassen im Einzelnen:
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Referatsleiter Versicherungsrecht
Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Referatsleitung:
Verkehrsrecht/Unfallregulierung
Führerschein/Bußgeldsachen
Versicherungsrecht
Medizinrecht
Sozialrecht