Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 09.02.2018 entschieden, dass Darlehensverträge mit der Volkswagen Bank unbegrenzt widerrufen werden können. Es fehlt in den Verträgen eine notwendige Belehrung, dass der Verbraucher kündigen kann.
Dies bedeutet für Verbraucher, dass die Widerrufsfrist nie abläuft.
Als Folge eines Widerrufs kann das Fahrzeug zurückgegeben werden gegen Rückerstattung der Zinsen und des Darlehens. Der Verbraucher muss lediglich geringe Nutzungen des Fahrzeugs bezahlen.
Lassen Sie sich hinsichtlich der Möglichkeiten von uns beraten.