Gesundheitswesen / Healthcare: Rehaeinrichtungen und Pflegeeinrichtungen
Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, die entweder stationäre oder ambulante Leistungen erbringen, nehmen eine Sonderrolle im Gesundheitswesen ein, da sie rechtlich insbesondere nicht mit Akutkrankenhäusern vergleichbar sind. Rehaeinrichtungen und Pflegeeinrichtungen stehen einerseits unter dem wirtschaftlichen Druck, gewinnbringend zu arbeiten. Andererseits werden sie durch eine Vielzahl von regulatorischen, sozialrechtlichen und strukturellen Vorgaben in Ihrer Tätigkeit und Ihrer Vergütungsfähigkeit eingeschränkt. Erschwerend kommt hinzu, dass, anders als bei Akutkrankenhäusern, die Anbindung an ein verlässliches Vergütungssystem wie das DRG-System fehlt und es auch keine Planungsbehörde gibt, die über die Zulassung entscheidet.
Wir beraten Sie an der Schnittstelle zu Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern:
- beim Abschluss von Versorgungsverträgen
- beim Abschluss von Vergütungsverträgen und erforderlichenfalls auch Durchsetzung vor der Schiedsstelle und den Sozialgerichten.
Ebenso bieten wir an:
- Beratung zur Zusammenarbeit mit Zuweisern und Kooperationspartnern.
- Prüfung Ihrer Aufnahmeverträge mit Patienten und Beratung bei Haftungsfragen gegenüber Patienten.
- Beratung bei der Umsetzung von regulatorischen und rechtlichen Vorgaben.
Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Gesundheitswesen / Healthcare umfassen im Einzelnen:
- Pharmaunternehmen
- Medizinprodukteunternehmen
- Apotheken
- Clinical Research Organisations (CRO´s)
- Gesundheits-Apps
- Telemedizin
- Kosmetikstudios mit Geräten nach EU-MP-VO oder Strahlenschutzrecht
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
- Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, Vertragsarztrecht
- Krankenhausrecht
- Chefarztvertragsrecht
- Arzthaftpflichtrecht
- Berufsrecht der Heilberufe
- zurück zur Hauptseite Medizinrecht
- zurück zur Hauptseite Gesundheitswesen / Healthcare
HINWEIS: Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!
Referatsleiter Gesundheitswesen / Healthcare
Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Referatsleitung:
Verkehrsrecht/Unfallregulierung
Führerschein/Bußgeldsachen
Versicherungsrecht
Medizinrecht
Sozialrecht