Gesundheitswesen / Healthcare: Gesundheits Apps
Sie haben eine Idee für eine Gesundheits-App und möchte sie auf den Markt bringen? Patienten sollen diese idealerweise nicht selbst bezahlen, sondern vom Arzt zu Lasten der Krankenkasse verordnet bekommen können?
Wir helfen Herstellern von Gesundheits Apps durch den bürokratischen Dschungel im gesamten Lebenszyklus ihres Produkts. Wir beraten Sie sowohl in regulatorischer Sicht (Verfahren für CE-Konformitätsbewertung, klinische Bewertung) als auch bei der Frage der Kostenerstattung durch Krankenkassen. Wir regeln auch Ihre vertraglichen Kooperationen, etwa für klinische Prüfungen oder mit Herstellern ähnlicher Produkte.
In regulatorischer Hinsicht müssen die Anforderungen der Verordnung (EU) 2017/745 (Medizinprodukte-Verordnung) eingehalten werden. Für die Erstattung gelten die Regelungen des SGB V, welche durch das Digitale Versorgung Gesetz (DVG) im Dezember 2019 aktualisiert wurden. Demnach wird das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein Verzeichnis der Digitalen Gesundheitsanwendungen führen, die erstattungsfähig sind. Dies setzt einen Antrag des Herstellers voraus. Geprüft werden dabei Anforderungen an Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit nach dem Stand der Technik sowie der Nachweis positiver Versorgungseffekte. Dabei muss es dem Hersteller gelingen zu beweisen, dass seine App die Versorgung der Patienten verbessert. Um entsprechende belastbare Daten zu generieren, ist faktisch in der Regel eine erprobte Anwendung im Rahmen in der realen Praxis erforderlich. Hierbei beraten wir sie gerne bei der Vertragsgestaltung mit Anwendern, Ärzten und Krankenhäusern. Hinsichtlich des von den Krankenkassen zu erstattenden Preises gibt es eine Sonderregelung für das erste Jahr, danach wird der Preis zwischen Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit dem Hersteller der App vereinbart. Wir beraten Hersteller in allen Fragen der Listung und Verhandlungen mit Krankenkassen zum Erstattungspreis.
Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Gesundheitswesen / Healthcare umfassen im Einzelnen:
- Pharmaunternehmen
- Medizinprodukteunternehmen
- Rehaeinrichtungen und Pflegeeinrichtungen
- Apotheken
- Clinical Research Organisations (CRO´s)
- Telemedizin
- Kosmetikstudios mit Geräten nach EU-MP-VO oder Strahlenschutzrecht
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
- Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, Vertragsarztrecht
- Krankenhausrecht
- Chefarztvertragsrecht
- Berufsrecht der Heilberufe
- Arzthaftpflichtrecht
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HINWEIS: Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!
Referatsleiter Gesundheitswesen / Healthcare
Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Referatsleitung:
Verkehrsrecht/Unfallregulierung
Führerschein/Bußgeldsachen
Versicherungsrecht
Medizinrecht
Sozialrecht