Gesundheitswesen / Healthcare: Pharmaunternehmen
Wir beraten alle Arten von Unternehmen der pharmazeutischen Industrie. Dazu gehören neben Pharmaunternehmen auch forschende Arzneimittelhersteller, Generikaunternehmen, wie auch Arzneimittelgroßhändler.
Das Pharmarecht ist eine komplexe Rechtsmaterie, die neben dem Arzneimittelgesetz viele andere Regularien berührt. Die Hersteller haben immensen wirtschaftlichen Druck, einerseits ihr Produkt in die Erstattungsfähigkeit in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu einem angemessenen Preis zu bringen, andererseits wegen Patentabläufen. Werbeaussagen müssen nicht nur wissenschaftlich belegt sein, sie müssen auch den massiven Einschränkungen Heilmittelwerbegesetzes entsprechen, damit keine Abmahnungen drohen.
Forschende Arzneimittelhersteller werden durch die Verordnung (EU) Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln vor zahlreiche neue rechtliche Anforderungen gestellt. Die Hersteller haben daneben ein Interesse, Daten über die Wirksamkeit und Sicherheit ihrer Produkte durch Beobachtungsstudien zu gewinnen, stehen aber teils verunsicherten Ärzten gegenüber, die solche Verträge nicht eingehen möchten. Hinzu kommen zahlreiche Branchen-Kodizes (FSA-Kodex etc.), die die Zusammenarbeit zwischen Pharmaindustrie und Angehörigen von Heilberufen und sonstigen Marktteilnehmern regulieren.
Wir bieten nicht nur regulatorische Beratung an, sondern entwerfen, prüfen und verhandeln sämtliche Kooperationsverträge, mit Heilberufsangehören und Patientenorganisationen und übernehmen das Vertragsmanagement Ihrer Forschungsprojekte. Ebenso reviewen wir alle Werbematerialien und Projekte.
Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Gesundheitswesen / Healthcare umfassen im Einzelnen:
- Medizinprodukteunternehmen
- Rehaeinrichtungen und Pflegeeinrichtungen
- Apotheken
- Clinical Research Organisations (CRO´s)
- Gesundheits-Apps
- Telemedizin
- Kosmetikstudios mit Geräten nach EU-MP-VO oder Strahlenschutzrecht
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
- Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, Vertragsarztrecht
- Krankenhausrecht
- Chefarztvertragsrecht
- Arzthaftpflichtrecht
- Berufsrecht der Heilberufe
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HINWEIS: Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!
Referatsleiter Gesundheitswesen / Healthcare
Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Referatsleitung:
Verkehrsrecht/Unfallregulierung
Führerschein/Bußgeldsachen
Versicherungsrecht
Medizinrecht
Sozialrecht