Versorgungsausgleich

Familienrecht, Unterhalt, Scheidung: Versorgungsausgleich

Mit der Scheidung wird von Amts wegen der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt, es sei denn dieser wurde im Vorfeld durch eine notarielle Vereinbarung ausgeschlossen. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden zwischen den Ehegatten die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften aufgeteilt.

Je länger eine Ehe gedauert hat und je größer die Unterschiede beim Einkommen der Ehegatten während der Ehe waren, desto stärker macht sich der Versorgungsausgleich bemerkbar.

Anwalts-Hinweis: Nach einer Trennung erhält Ihr Ehegatte grundsätzlich weiterhin die Hälfte aller Rentenansprüche. Stichtag ist erst die Zustellung des Scheidungsantrags. So lange die Scheidung nicht beantragt wird, profitiert Ihr Ehegatte daher weiterhin von Ihrer Altersvorsorge, auch wenn Sie schon mehrere Jahre getrennt leben.

Anwalts-Hinweis: Was passiert mit meiner Altersvorsorge bei einer Scheidung und kann ich diese schützen?

Alle während der Ehe erworbenen Anwartschaften werden grundsätzlich im Rahmen der Scheidung hälftig geteilt. Es besteht die Möglichkeit im Vorfeld, entweder bereits bei Erstellung eines Ehevertrages oder im Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung, den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise auszuschließen. Dies kann in bestimmten Konstellationen durchaus sinnvoll sein – wir beraten Sie hierzu gerne individuell.


Anwalts-Hinweis: Was wird alles vom Versorgungsausgleich erfasst?

Vom Versorgungsausgleich werden sowohl die gesetzlichen Rentenansprüche, als auch gegebenenfalls vorhandene betriebliche und private Rentenansprüche erfasst. Kapitallebensversicherungen und Altersvorsorgen mit einem Wahlrecht zwischen Kapital- und Rentenauszahlung werden vom Versorgungsausgleich nicht erfasst.

Wichtig! Im Scheidungsverfahren müssen unbedingte vollständige und lückenlose Auskünfte erteilt werden, lassen Sie sich daher anwaltlich vertreten, wir vertreten Ihre Interessen bestmöglich.

Auf Basis von Auskünften zum Versorgungsausgleichs kann eine Bewertung von Versorgungsanwartschaften und Versorgungsaussichten vorgenommen werden. Einzelne Problemkreise sind hier:

  • Wertermittlung in der Beamtenversorgung
  • Wertermittlung in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Wertermittlung in der betrieblichen Altersversorgung
  • Wertermittlung in der berufsständischen Versorgung
  • Umwertung nichtdynamischer Versorgungsanrechte
  • öffentlich-rechtlicher Wertausgleich
  • Auswirkungen des Versorgungsausgleichs
  • schuldrechtlicher Versorgungsausgleich
  • Härteklausel im Versorgungsausgleich

Wir treffen Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, prüfen erforderlichenfalls die Abänderung von Entscheidungen und klären Verfahrensfragen.


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Familienrecht, Unterhaltsrecht, Scheidung umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Scheidungen und Familienrecht

RA Michael Kirchberger

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Referatsleitung:
Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Familienrecht, Scheidungsrecht
Agrarrecht, Bürgerliches Recht


Rechtsanwalt Michael Kirchberger, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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